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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, den 02. Dezember 2008 um 00:00 Uhr |
NFA Die neue Finanzordnung des Bundes besteht ab 2008. Dies bedeutet auch für die Zusatzleistungen Veränderungen. Zuscalc enthält ab 2008 diese Neuerungen: Bisher bekannte Veränderungen (15.7.2007): - Alle KKV-Gelder müssen in ein neues separates Konto erfasst werden
Die KKV werden nicht mehr subventioniert. Das heisst, dass Diätkosten separat in dieses Konto fliessen (aber in der Berechnung für die EL bleibt). - Die EL ist nicht mehr nach oben begrenzt
Das heisst, dass Heimfälle keine BH mehr erhalten werden. - Die neue Form der Statistik für das Bundesamt folgt ab 2008.
Der Datentransfer wird wie bisher über uns verarbeitet. - Selbstbewohnte Liegenschaft wird neu mit Fr.112500.-- als Freibetrag gerechnet.
Für Zuscalc nicht relevant aber auch neu:- EL Stellen erhalten pro Fall einen Verwaltungskostenanteil. Dieser liegt bei Fr. 62 bis 70.--
- Das Konto Bundesbeitrag an die ZL fällt weg.
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